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Die Trinkwasserverordnung wurde 2018 das letzte mal angepasst. Hier die letzte Fassung aus dem Bundes- gesetzblatt . Das Bundesgesundheitsministerium gab folgende Mitteilung heraus:
"Zu den Neuregelungen gehört zum Beispiel, dass Untersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität bei großen Trinkwasserversorgungen (wie kommunalen oder regionalen öffentlichen Trinkwasserbetrieben) künftig noch besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können.
Um den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit zu stärken, gehen die neuen Regelungen zum Teil über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Hierzu gehört das Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, wie zum Beispiel Breitbandkabel in Trinkwasserrohren. Zudem wird die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken, insbesondere bei kleinen Anlagen (wie beispielsweise Brunnen von gastronomischen Betrieben), erhöht. Außerdem wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden neuerdings direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.
Weiterhin sieht die geänderte Verordnung klare und neue Informationspflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen vor, um die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser zu informieren. Für Eigenversorgungsanlagen, das heißt so genannte „private Hausbrunnen“, wurden weitgehende Entlastungen bei den chemischen Kontrolluntersuchungen unter Wahrung der Trinkwasserhygiene eingeführt.
Die Trinkwasserverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung der sehr guten Trinkwasserqualität in Deutschland."
Die Bestimmungen sind seit 2012 laufend verschärft worden. Seit der Trinkwasserverordnung (2012) sind z.B. Immobilieneigentümer (Betreiber und Vermieter) verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers im Gebäude. Somit haften die Verantwortlichen auch für Verstösse und gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen die durch eine schlechte Wasserqualität erkranken.
Das Gesetz schreibt den Verantwortlichen hier klare Regeln für die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers vor. Jede Branche hat unterschiedliche Problembereiche und benötigt individuelle Überwachungen (Untersuchungsart - Intervalle etc.)
Zum Beispiel haben Besitzer einer Immobilie, in der sich mehr als 3 vermietete Wohneinheiten befinden die Pflicht regelmäßige Information an Mieter und das Gesundheitsamt zu senden. Es können Gefährdungs-analysen notwendig werden, um die bauliche Risiken zu bewerten...
Unser Anspruch ist für die einzelnen Branchen und Nutzungen von Trinkwasseranlagen entsprechende Paketlösungen anzubieten. Im Rahmen dieser Pakete kümmern wir uns darum, dass alle notwendigen Maßnahmen fristgerecht umgesetzt werden.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Servicepakete Ihre Betreiberpflichten optimal und kostengünstig umzusetzen.
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