Normen und Richtlinien Trinkwasser
Betreiberpflichten im Bereich der Trinkwasserhygiene und Trinkwasserüberwachung
für Besitzer und Betreiber von Immobilien, die über aufsichtspflichtige Trinkwasseranlagen verfügen
Trinkwasser und Trinkwasserhygiene
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
Die Trinkwasserverordnung wurde seit 2011 mehrmals den aktuellen Anforderungen angepasst.
Für die Verantwortlichen in der Wohnungswirtschaft bergen gerade die die letzten Neuerungen aus 2018 rechtliche Risiken, die teilweise aus Unkenntnis nicht
erkannt werden. Diese Risiken können jedoch durch organisatorische und technische Maßnahmen reduziert werden.
Die Voraussetzung dafür ist aber das grundsätzliche Bewusstsein für diesen komplexen Bereich.
Die Trinkwasserverordnung hat den Trinkwasserschutz zum grundsätzlichen Ziel. Damit verbunden ist natürlich den Schutz der Nutzer von Trinkwasseranlagen.
Dieses Schutzziel für die Wohnungsnutzer/Anlagennutzer, wurde in der Trinkwasserverordnung klar formuliert.
Der Grundsatz ist:
Trinkwasser muss an jeder Entnahmestelle in einem Gebäude frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Das Risiko wird für die Verantwortlichen dadurch verschärft, dass gemäß der aktuellen Verordnung, bei der Trinkwasserverteilung und Aufbereitung in der Hausinstallation die allgemein
anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden müssen.
Dies ist somit eine Verpflichtung.
Das hat zwingend zur Folge, dass z.B. bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Trinkwasseranlagen die aktuellen technische Anforderungen einzuhalten sind.
Bei bestehenden Installationen ist die Situation noch problematischer. Ein Bestandsschutz gilt hier eigentlich nicht.
Von der installierten Technik darf keine Gefährdung ausgehen. Technik, die nicht den anerkannten Regeln entspricht und somit ein Gefahrenpotential
besitzt, muss den anerkannten Regeln der Technik angepasst werden. Eine Gefährdung für Nutzer der Trinkwasserinstallationen ist abzustellen.
Besondere Verantwortung haben Betreiber und Verantwortliche, wenn die Trinkwasserinstallationen gewerblich oder öffentlich genutzt werden.
Hier genügt es schon, wenn jemand eine Ferienwohnung vermietet.
Eines der wesentlichen Probleme in der Hausinstallation ist der:
Befall eines Trinkwassersystems mit Legionellen.
Diese verursachen nicht selten die Infektionskrankheit Legionellose.
Ein Schwachpunkt vieler Installationen ist eine zu niedrige Temperatur des Warmwassers am Austritt des Warmwasserbereiters und demzufolge auch an den Entnahmestellen im Gebäude. Das
gleiche gilt natürlich auch für das Kaltwasser, wenn es am Austritt zu warm ist. Legionellen vermehren sich explosionsartig bei Temperaturen zwischen 20 und 65 Grad.
Falsch verstandene Energieeinsparungsmaßnahmen begünstigen das Wachstum der unerwünschten Bakterien zusätzlich. Hier haben bereits viele Fachverbände Empfehlung herausgegeben.
z.B. die geforderten technischen Maßnahmen im DVGW Arbeitsblatt W551 sind in jedem Fall einzuhalten. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik schützen den Betreiber bzw.
den Verantwortlichen im Schadensfall vor juristischen Problemen wie Strafverfolgung und Schadenersatz.
Es gilt folgender Grundsatz:
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder eine Gefahrenquelle hätte erkennen können, hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Benutzer und Dritter sicher stellt.
Um die Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung zu erfüllen, sind alle Verantwortlichen angehalten auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren einschätzen zu
können.
Diese Maßnahmen sind unter anderem periodische Trinkwasseruntersuchungen als Unternehmeruntersuchungen, durch eine zugelassene Untersuchungsstelle im Sinne des §15, Absatz 4 der
TrinkwV, durchführen zu lassen. Bei der Beauftragung von Probenahmen durch zertifizierte Probenehmer sollte darauf geachtet werden, dass diese eine Fachausbildung und praktische
Kenntnisse auf dem Sektor der Technischen Gebäudeausrüstung besitzen.
Viele akkreditierte Labors bedienen sich für die Probenentnahmen oft freier Mitarbeiter, die eigentlich über zu wenige Fachkenntnisse verfügen. Oft werden Rentner, Hausfrauen oder Studenten
eingesetzt. Diese liefern den Auftraggebern zwar Prüfergebnisse. Anlagentechnische Problemzonen werden, wegen zu geringen Fachkenntnissen, kaum erkannt und dokumentiert. So fehlen dem
Auftraggeber im Rahmen der Probenahme wertvolle Informationen für Lösungsmöglichkeiten.
Jede betroffene Trinkwasseranlage ist jährlich auf das Vorkommen und eine Grenzüberschreitung von Legionellen zu untersuchen. Der Prüfumfang leitet sich z.B. aus der DVGW W551 ab.
Die staatlichen Überwachungsbehörden, die örtlich zuständigen Gesundheitsämter fordern darüber hinaus mittlerweile auch die Untersuchung anderer, mikrobiologischer und chemischer
Prüfparameter.
Hier muss sich der Betreiber mit den zuständigen Behörden abstimmen.
Bundesweit gibt es bisher keine einheitliche Regelung zur Untersuchung der Hausinstallation.
Um Einflüsse von Rohrmaterialien auf die Trinkwasserqualität feststellen zu können, wird meist eine so genannte gestaffelte Probenahme zur Untersuchung von
Schwermetallen in Trinkwasserverteilsystemen vorgenommen. Die Vorgaben sollten den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entsprechen oder von den Gesundheitsbehörden angeordnet sein.
Mit Hilfe dieser lassen sich Veränderungen der Trinkwasserqualität aufgrund von Stagnation erkennen und im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen einleiten.
Eine wichtige und nicht zu vernachlässigende Pflicht der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist die
Informationspflicht:
So gehört es zur Organisationspflicht in der Wohnungswirtschaft, Bewohner und Nutzer auf die Risiken von Stagnation in Teilabschnitten einer Wohnanlage
hinzuweisen und die Wichtigkeit der regelmäßigen Nutzung von Entnahmestellen im Gebäude über Aushänge hinzuweisen.
Viele wasserhygienische Probleme in der Wohnungswirtschaft basieren oft auf langer Abwesenheit einzelner Parteien
(z. B. Winterpause im sonnigen Süden!) und die damit zwangsläufig einhergehende Stagnation im Trinkwasserverteil-system. Diese Stagnation in
Teilstrecken verursacht nicht selten eine mikrobiologische Kontamination des Gesamtsystems und teure Sanierungskosten bei Grenzwertüberschreitungen nach TrinkwV.
Trinkwasserhygiene ist eine gemeinsame Aufgabe, Betreiber und Nutzer sind gleichermaßen zur Mitwirkung verpflichtet!
Bei Grenzwertüberschreitungen sind in jedem Falle Handlungsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Handlungsspielraum reicht von einfacheren Maßnahmen wie die bloße Spülung von kontaminierten Entnahmestellen mit einer ausreichenden Menge Wasser, chemische
Spülung und Desinfektion mit zugelassenen Stoffen, Vorhalten einer Desinfektionskapazität wie Chlordioxid bis hin zur Generalsanierung der Trinkwasseranlage.
Verantwortungsvolles und präventives Handeln erspart manchen Verantwortlichen die Folgen einer gerichtlichen Konfrontation aufgrund vernachlässigter
Verkehrssicherungspflicht und Organsiationsverschulden.
Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen die Normen und Richtlinien einzuhalten:
Mit welchen Service Leistungen kann Blaues Gold Sie vor Haftungsfallen im Bereich der Trinkwasserhygiene schützen:
Basis Überprüfung im hygienisch-technischen Bereich.
Diese Überprüfung bieten wir für bestehende und neu zu errichteten Trinkwasseranlagen gemäß VDI 6023 an, folgende Leistungen erbringen wir in diesem
Bereich:
Überprüfung der bestehenden Trinkwasser-Installationen im Bereich der Hygienesicherheit
Zur Vermeidung von Risiken in bestehenden Trinkwasser-Installationen müssen Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser, gemäß der Trinkwasserverordnung, mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden.
Für einen sicheren und hygienisch einwandfreien Betrieb von Trinkwasseranlagen sind die Vorgaben aus den anerkannten Regeln der Technik, gemäß VDI 6023
einzuhalten.
Zur Überprüfung und Einhaltung der Richtlinie VDI 6023 im Bereich der Trinkwasserhygiene bieten wir Betreibern von Trinkwasserverteilungsanlagen
die Durchführung einer Anlagenbegehung und Anlagenüberprüfung im hygienischen und technischen Bereich an.
Über diese Anlagenprüfung lassen sich Risiken im mikrobiologischen und chemischen Bereich der Trinkwasserinstallation rechtzeitig erkennen. In der
Folge können mögliche Schadenspotentiale und Biologische Risiken in Trinkwassersystemen rechtzeitig vorgebeugt werden.
Warum ist diese Anlagenprüfung nach VDI 6023 so wichtig?
Der Betreiber oder Verantwortliche einer Trinkwasseranlage ist dazu verpflichtet, die nach der Trinkwasserverordnung vorgegebenen
Grenzwerte im biologischen und chemischen Bereich für Trinkwasser, das aus der Anlage kommt, einzuhalten.
Um dies dauerhaft sicherstellen zu können muss die Versorgungsanlage hygienisch einwandfrei funktionieren. Die anerkannten Regeln der Technik müssen immer im Auge behalten werden.
Um diese Vorgaben optimal umsetzen zu können, bieten wir unseren Kunden einen umfangreichen Leistungskatalog an:
Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen die Normen und Richtlinien einzuhalten.
Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Leistungen bei Schadstoffbelastungen:
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